§ Widerruf und vorzeitiger Beginn der Dienstleistung
Bei Verträgen, die über Fernkommunikationsmittel (z. B. Website, E-Mail) abgeschlossen werden, steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Wird die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen, so ist im Falle eines Widerrufs ein angemessener Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen zu leisten.
Der Wertersatz bemisst sich nach dem Anteil der bereits erbrachten Leistung im Verhältnis zum Gesamtumfang der gebuchten Leistung.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Kunde zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird.

